Zerti Assist

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Accentoris AG

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Accentoris AG

(“Provider“) und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend “Kunde“). Durch Ausfüllen der

Anmeldemaske zur Registrierung und Bestellung eines Benutzerkontos (“Zertiassist-Konto”) auf der Website

des Providers anerkennt der Kunde vorbehaltlos die nachfolgenden Bestimmungen. Der Provider behält

sich das Recht vor, nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen der AGB vorzunehmen. Diese werden

zum Vertragsbestandteil, insofern der Kunde nicht innert 14 Tagen seit Kenntnisnahme widerspricht.

Die jeweils aktuelle Fassung wird auf der Website des Providers (https://www.Zertiassist.com/)

veröffentlicht.

  1. Vertragsgegenstand

1.1. Mit der Software und Plugin Zertiassist (nachfolgend “Zertiassist”) erbringt der Provider für seine Kunden

vorwiegend Software as a Service (“SaaS”)-Dienstleistungen über das Internet im Bereich

betriebswirtschaftlicher Software. Darüber hinaus erbringt der Provider weitere Leistungen

in unterschiedlichen Bereichen (nachfolgend insgesamt “Leistungen”). Für den jeweiligen

Leistungsumfang und die Konditionen wird auf die aktuelle Leistungsbeschreibung auf der

Website des Providers verwiesen. Gegenstand des Vertrages ist insbesondere:

  1. a) die Überlassung der Software Zertiassist zur Nutzung über das Internet;
  2. b) die Speicherung von Daten des Kunden (“Data-Hosting”);
  3. c) das Zurverfügungstellen von diversen Add-ons in Ergänzung zur Software Zertiassist. Die

Add-ons werden teilweise vom Provider selbst, teilweise von Dritten angeboten.

Die Add-ons können direkt im Zertiassist-Konto

bestellt, respektive eingerichtet werden.

  1. Softwareüberlassung

2.1. Der Provider stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die Software Zertiassist in der

jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung. Zu diesem

Zweck speichert der Provider die Software auf einem Server, der über das Internet für den

Kunden erreichbar ist.

2.2. Der Provider entwickelt die Software laufend weiter und wird diese durch regelmässige

Updates und Upgrades verbessern. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang ergibt sich aus der

Leistungsbeschreibung auf der Website des Providers.

2.3. Der Provider überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit der Software und beseitigt nach

Massgabe der technischen Möglichkeiten Softwarefehler.

  1. Nutzungsrechte an der Software

3.1. Der Provider räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein,

die Software Zertiassist während der Dauer des Vertrages im Rahmen des jeweiligen

Leistungsumfangs bestimmungsgemäss zu nutzen.

3.2. Der Kunde darf die Software weder vervielfältigen noch bearbeiten, sofern dies nicht in der

aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website ausdrücklich erlaubt oder vom Provider

schriftlich genehmigt wurde. Verboten ist insbesondere die auch nur vorübergehende

Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (Festplatten, etc.) der vom

Kunden eingesetzten Hardware (Arbeitsspeicher ausgenommen).

3.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Software unberechtigten Dritten entgeltlich oder

unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Jede Form der Zurverfügungstellung der

Software an Dritte ist dem Kunden ausdrücklich untersagt, sofern dies nicht in der aktuellen

Leistungsbeschreibung auf der Website ausdrücklich erlaubt oder vom Provider schriftlich

genehmigt wurde.

3.4. Der Kunde verpflichtet sich, seine etwaigen Vertragsbeziehungen zu Dritten derart

auszugestalten, dass eine unrechtmässige Nutzung der Software durch Dritte wirksam

verhindert wird.

  1. Data-Hosting

4.1. Der Provider überlässt dem Kunden einen definierten Speicherplatz (siehe

Leistungsbeschreibung) auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. Sofern der

Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht ausreichen sollte, wird der Provider den

Kunden rechtzeitig informieren. Sofern der Kunde anschliessend nicht weiteren

Speicherplatz gegen Entgelt bestellt, werden Daten, welche den vorhandenen Speicherplatz

übersteigen, nicht mehr gespeichert.

4.2. Der Provider trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet im Rahmen

der technischen Möglichkeiten abrufbar sind.

4.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig,

entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.

4.4. Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren

Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen

mit Dritten verstösst.

4.5. Der Provider trifft im Rahmen der technischen Möglichkeiten geeignete und zumutbare

Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die

Daten des Kunden. Zu diesem Zweck wird der Provider regelmässig Backups vornehmen, die

Daten des Kunden auf Viren überprüfen sowie Firewalls installieren.

4.6. Der Kunde bleibt in jedem Fall alleinberechtigter an den Daten und kann daher vom Provider

während der Laufzeit des Vertrages die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten

verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht des Providers besteht. Die Herausgabe der

Daten erfolgt durch Übersendung über ein Datennetz in dem durch den Provider

verwendeten Format. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die zur Nutzung der Daten

geeignete Software. Der Provider ist berechtigt, für die Herausgabe der Daten eine

Aufwandsentschädigung zu verlangen.

4.7. Nach Vertragsbeendigung ist der Kunde noch während eines Monats berechtigt, die

Herausgabe seiner Daten gemäss Ziff. 4.6. zu verlangen. Der Provider ist nicht verpflichtet,

Daten des Kunden über diesen Zeitraum hinaus bei sich zu speichern bzw. die Herausgabe

sicherzustellen. Sollte ein Kunde nach Ablauf der einmonatigen Frist die Herausgabe von

Daten verlangen und sind diese beim Provider noch vorhanden, so gibt der Provider die

Daten nach Bezahlung der hierfür tatsächlich anfallenden Kosten an den Kunden heraus.

  1. Subunternehmer

5.1. Der Provider kann zur Erfüllung der vertraglichen Leistung, insbesondere zur

Softwareprogrammierung, Subunternehmer/Dritte beiziehen. Im Falle des befugten

Beizuges steht der Provider für eine sorgfältige Instruktion der Beigezogenen ein.

5.2. Die Gewährleistung und Haftung für Subunternehmer/Dritte werden gemäss Kapitel 14

soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

  1. Zusammenarbeit mit Dritten

6.1. Der Kunde hat die Möglichkeit, einem Dritten,  Zugriff auf sein

Zertiassist-Konto zu geben und damit den Datenaustausch zu gewährleisten. Der Kunde behält

dabei jederzeit die volle Kontrolle über die Zugriffsrechte des Dritten

auf seine Daten und kann den Zugriff jederzeit einschränken oder verweigern.

6.2. Zudem ermöglicht der Provider, dass der Dritte  selbst als Kunde ein Zertiassist-Konto

eröffnet. In diesem Fall verwaltet der Dritte als Kunde die Zugriffsrechte und kann

diese gegenüber Dritten erteilen, respektive einschränken oder verweigern. Der Provider

behält sich allerdings das Recht vor, in begründeten Einzelfällen spezifische Daten an

berechtigte Drittpersonen herauszugeben.

6.3. Mit Erteilung von Zugriffsrechten an Dritte erklärt der Kunde ausdrücklich sein

Einverständnis, dass der Provider dem Zugriffsberechtigten sämtliche freigegebenen Daten

zur Verfügung stellen bzw. den Zugriff darauf erlauben darf. Für die Datenbearbeitung des

Zugriffsberechtigten (z.B. Treuhänder) übernimmt der Provider keine Verantwortung. Im

Übrigen wird auf Kapitel 3 der Datenschutzerklärung des Providers verweisen.

  1. App-Marketplace / Add-ons Dritter

7.1. Der Provider stellt eine Schnittstelle (“API”) zur Kommunikation mit Software von

Drittanbietern zur Verfügung. Der Kunde hat dadurch die Möglichkeit, über die Software

Zertiassist hinaus verschiedene Zusatzpakete respektive Angebote von Drittanbietern

(“Add-ons”) zu integrieren. Darüber hinaus kann der Kunde weiteren Drittanbietern die

Berechtigung zur Benützung der Schnittstelle zu seinem Zertiassist-Account erteilen. Sofern nicht

ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, kommt ein Vertragsverhältnis über die Nutzung

der Add-ons Dritter ausschliesslich zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter zustande.

7.2. Sofern für die Nutzung eines Add-ons Zugriffsrechte erforderlich sind, erklärt sich der Kunde

mit Bestellung respektive Integrierung des Add-ons ausdrücklich einverstanden, sämtliche

hierfür notwendigen Zugriffsrechte zu gewähren. Der Provider ist sodann berechtigt,

sämtliche für die Nutzung des Add-ons notwendigen Daten des Kunden zur Verfügung zu

stellen bzw. den Zugriff darauf zu erlauben. Der Kunde behält dabei jederzeit die volle

Kontrolle über die Zugriffsrechte des Drittanbieters auf seine Daten und kann den Zugriff

jederzeit einschränken oder verweigern. Der Kunde ist damit einverstanden, dass der

Provider oder der Drittanbieter bei der Nutzung von weiteren Add-ons Daten mit diesem

Drittanbieter austauscht.

7.3. Jegliche Gewährleistung sowie Haftung werden gemäss Ziff. 14.7 ausdrücklich

ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt der Provider für die Datenbearbeitung des

Drittanbieters keine Verantwortung.

7.4. Unbesehen von anderslautenden Zusicherungen hat der Provider in jedem Fall das Recht,

den Zugriff auf die API des Providers für einzelne oder sämtliche Kunden aus wichtigem

Grund jederzeit teilweise oder ganz einzuschränken. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere

vor, wenn zum Schaden des Providers über die Schnittstelle Daten migriert werden oder die

Infrastruktur über Anfragen über diese Schnittstelle zu stark belastet wird.

7.5. Der Kunde erklärt mit der Bestellung des Add-ons sein Einverständnis zu den AGB sowie der

Datenschutzerklärung des jeweiligen Drittanbieters. Im Übrigen wird auf Kapitel 3 der

Datenschutzerklärung des Providers verwiesen.

  1. Beratungsdienstleistungen von Drittanbietern

8.1. Der Provider bietet seinen Kunden Beratungsdienstleistungen von Drittanbietern an. Die

Kunden sind gemäss aktuellem Leistungsbeschrieb auf der Website des Providers zum Bezug

von Beratungsdienstleistungen von Drittanbietern berechtigt. Die

Beratungsdienstleistungen können insbesondere aber nicht ausschliesslich auf Basis von

Versicherungsverträgen zwischen dem Provider und den Drittanbietern angeboten werden.

8.2. Damit der Drittanbieter die Berechtigung des Kunden überprüfen kann und über die nötigen

Kontaktangaben verfügt, werden die folgenden Daten an den Drittanbieter übermittelt:

  1. a) Name / Firma des Unternehmens;
  2. b) Adresse (Strasse, PLZ, Ort, Adresszusätze);
  3. c) abgeschlossene Verträge zwischen dem Provider und dem Kunden;
  4. d) Telefonnummer(n);
  5. e) E-Mail-Adresse(n).

8.3. Die Kunden müssen auf Nachfrage gegenüber dem Drittanbieter ihre Berechtigung zum

Bezug der Beratungsdienstleistungen jederzeit nachweisen können. Die Kunden sind dafür

verantwortlich, den Zugang zu den Beratungsdienstleistungen ausschliesslich berechtigten

Mitarbeitern zu gewähren (z.B. durch Bekanntgabe der Telefonnummer des Drittanbieters).

8.4. Der Kunde bezieht die jeweiligen Beratungsdienstleistungen gemäss vorliegendem Kapitel

ausschliesslich von dem Drittanbieter. Sämtliche Leistungsansprüche des Kunden bestehen

entsprechend ausschliesslich gegenüber dem Drittanbieter. Insbesondere besteht zwischen

dem Provider und dem Kunden zu keinem Zeitpunkt ein Beratungs- oder

Versicherungsvertrag.

8.5. Der Provider behält sich vor, die Beratungsdienstleistungen aus wichtigen Gründen jederzeit

für einzelne Kunden einzuschränken oder zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt

insbesondere bei querulatorischer oder übermässiger Nutzung des Angebots vor.

8.6. Die Kunden erklären mit Akzeptierung der vorliegenden AGB gleichzeitig ihr Einverständnis

zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie zur Datenschutzerklärung des jeweiligen

Drittanbieters.

  1. Support

10.1. Der Provider wird Anfragen (per E-Mail oder telefonisch) des Kunden zur Software Zertiassist und

weiteren Leistungen des Providers innerhalb der auf der Website des Providers

veröffentlichten Geschäftszeiten so rasch wie möglich nach Eingang der jeweiligen Frage

telefonisch oder schriftlich beantworten. Davon ausgenommen ist der Support für Software

und Dienstleistungen von Drittanbietern (z.B. Add-ons).

  1. Beeinträchtigung der Erreichbarkeit

11.1. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen

SaaS-Dienstleistungen des Providers sowie Massnahmen, die der Feststellung und Behebung

von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung

oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen

geboten ist.

11.2. Die Überwachung der Grundfunktionen sowie die Wartung der Software Zertiassist erfolgt

regelmässig. Bei schweren Fehlern (d.h. die Nutzung der Software Zertiassist ist nicht mehr

möglich bzw. erheblich eingeschränkt) erfolgt die Wartung in der Regel binnen 4 Stunden ab

Kenntnis oder Verständigung durch den Kunden. Der Provider wird den Kunden über die

Wartungsarbeiten rechtzeitig verständigen und diese schnellstmöglich durchführen. Der

Provider bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Software Zertiassist.

11.3. Leistungen von Drittanbietern sind vom vorliegenden Kapitel ausgenommen. Der Provider

kann insbesondere für Add-Ons, welche in der Verantwortung von Dritten liegen, keine

Verfügbarkeit gewährleisten.

  1. Pflichten des Kunden

12.1. Der Kunde verpflichtet sich, die SaaS-Dienstleistungen ausschliesslich zum

vertragsgemässen Zweck zu nutzen. Er trägt die alleinige Verantwortung für die Inhalte,

welche er sowie die von ihm eingerichteten Nutzer unter Verwendung der

SaaS-Dienstleistungen erstellen, übermitteln oder verwenden. Der Kunde ist für die

notwendigen Systemvoraussetzungen (insbesondere Hard- und Software) zur Nutzung der

Software Zertiassist verantwortlich. Der Kunde ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur

Nutzung der SaaS-Dienstleistungen erforderlichen Daten und Informationen – unbeschadet

der Verpflichtung des Providers zur Datensicherung – verantwortlich.

12.2. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder

sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik

entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

12.3. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software durch geeignete

Vorkehrungen zu verhindern. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mitarbeiter über die

bestehenden Immaterialgüterrechte zu instruieren und deren Einhaltung zu gewährleisten.

Insbesondere wird der Kunde seine Mitarbeiter anweisen, keine Vervielfältigungen der

Software anzufertigen bzw. Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben.

12.4. Der Kunde muss bei erstmaliger Nutzung der SaaS-Dienstleistungen selbst eine “User ID”

inkl. Passwort generieren, welche für den Zugang zum Zertiassist-Konto erforderlich ist. Der

Kunde ist verpflichtet, seine “User ID” inkl. Passwort geheim zu halten und Dritten

gegenüber nicht zugänglich zu machen. Der Kunde hat den Provider unverzüglich von jeder

unbefugten Verwendung oder anderweitigen Angriffen auf die Sicherheit zu unterrichten. In

solchen Fällen wird der Provider die “User ID” inkl. Passwort des Kunden zurücksetzen.

12.5. Der Kunde hat alle Massnahmen zu treffen, die nach pflichtgemässem Ermessen für die

Wahrung oder Verbesserung der Sicherheit der Daten, der Software und der

Netzwerkverbindungen erforderlich sind. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, sein

Passwort regelmässig, zumindest jedoch alle sechzig (60) Tage zu ändern.

12.6. Der Kunde ist verpflichtet, seine Angaben in seinem Zertiassist-Konto, insbesondere die

hinterlegten Personalien wie Wohn-/Domiziladresse, E-Mail-Adresse für Mitteilungen und

Rechnungszustellungen sowie Telefonnummer(n), stets (tages-)aktuell zu halten.

12.7. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde selbst für die Sicherung seiner

Daten verantwortlich. Der Provider ist berechtigt, sämtliche Daten einen Monat nach

Vertragsbeendigung unwiderruflich zu löschen.

12.8. Verletzt der Kunde irgendwelche Pflichten gemäss vorliegenden AGB oder weiteren

vertraglichen Bestimmungen, ist der Provider ermächtigt, das Zertiassist-Konto und damit der

Zugang zu sämtlichen Leistungen des Providers vorübergehend oder dauerhaft

einzuschränken oder zu sperren.

  1. Entgelt

13.1. Der Kunde verpflichtet sich, an den Provider für die bestellten Leistungen das gemäss seinem

Abo / entsprechender Leistungsbeschreibung vereinbarte Entgelt zzgl. MwSt. zu bezahlen.

13.2. Das Entgelt ist, sofern nicht schriftlich abweichend vereinbart, jeweils im Voraus zu bezahlen.

13.3. Der Provider wird dem Kunden eine Rechnung über das vertraglich geschuldete Entgelt an

die bei der Rechnungsadresse hinterlegte E-Mail-Adresse zustellen.

13.4. Der Provider ist dazu berechtigt, jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Kunden eine

Anpassung der Entgelte und/oder Leistungsinhalte vorzunehmen. Gründe für eine solche

Leistungsänderung sind insbesondere der technische Fortschritt und die Weiterentwicklung

der Software. Will der Kunde den Vertrag nicht zu den geänderten Tarifen fortführen und

stellen die Änderungen eine Verschlechterung der Konditionen aus Kundensicht dar, ist er

zur ausserordentlichen Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen zum Änderungszeitpunkt

berechtigt.

13.5. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist der Provider berechtigt, das Zertiassist-Konto und damit der

Zugang zu sämtlichen Leistungen des Providers vorübergehend zu sperren. In diesem Fall

bleibt das vereinbarte Entgelt auch während der Sperrung vollumfänglich geschuldet. Der

Zugang wird nach Bezahlung der ausstehenden Rechnungen wieder freigeschaltet. Ziff. 15.5

bleibt vorbehalten.

  1. Gewährleistung / Haftung

14.1. Der Provider leistet für die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der

SaaS-Dienstleistungen Gewähr gemäss den Bestimmungen in diesen AGB.

14.2. Der Kunde verpflichtet sich, den Provider von allen Ansprüchen Dritter, die auf den von ihm

gespeicherten Daten beruhen, freizustellen und dem Provider sämtliche Kosten zu ersetzen,

die diesem wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen.

14.3. Der Provider ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete

Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter

verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine

Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige

Dritte den Provider davon in Kenntnis setzen. Der Provider hat den Kunden von der

Entfernung und dem Grund dafür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben,

sobald der Verdacht vollumfänglich entkräftet ist.

14.4. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen schliesst der Provider jegliche Haftung

gegenüber dem Kunden (oder jedem Dritten) insbesondere für die Erfüllung seiner

vertraglichen und ausservertraglichen Pflichten sowie für den Verlust von Daten aus

(einschliesslich für Fahrlässigkeit). Dieser Haftungsausschluss gilt auch für den Schaden, der

direkt oder indirekt durch die Nutzung der Software Zertiassist entsteht.

14.5. Hat der Provider zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Hilfspersonen

beigezogen, so steht er für eine sorgfältige Instruktion der Beigezogenen ein. Im Übrigen

werden Gewährleistung sowie Haftung soweit gesetzlich zulässig vollumfänglich

ausgeschlossen. Dieser Gewährleistungs- und Haftungsausschluss gilt insbesondere auch für

Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

14.6. In allen Fällen, unabhängig von der Haftungsgrundlage, ist die Haftung des Providers auf den

Betrag der monatlichen Lizenzgebühr in den letzten zwölf Monaten vor Entstehung des

Schadens beschränkt.

14.7. Die Gewährleistung für die Funktions- und Betriebsbereitschaft sowie die Haftung in Bezug

auf Software und Dienstleistungen von Drittanbietern (insbesondere Add-ons,

Beratungsdienstleistungen, Banken-Schnittstellen) wird soweit gesetzlich zulässig

vollumfänglich ausgeschlossen.

  1. Vertragsdauer

15.1. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Registrierung und Bestellung durch den Kunden.

15.2. Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Folglich wird das jeweilige

Abonnement (Monatsabo, Jahresabo, etc.) automatisch um eine weitere Rechnungsperiode

verlängert, solange das Vertragsverhältnis nicht gemäss vorliegenden Kapitel gekündigt

wurde.

15.3. Die Parteien sind berechtigt, unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist per Ende

der laufenden Rechnungsperiode des jeweiligen Abonnements (Monatsabo, Jahresabo, etc.)

das Vertragsverhältnis zu kündigen. Anderslautende Vereinbarungen betreffend

Kündigungsfristen bleiben vorbehalten (insbesondere im Rahmen von Spezialaktionen).

15.4. Form der Kündigung: Die Kündigung muss online im Zertiassist-Konto des Kunden erfolgen. Im

Anschluss an die Kündigung erhält der Kunde vom Provider eine E-Mail mit einem

Bestätigungs-Link. Wenn diese Bestätigung beim Provider eingegangen ist, wird das

Zertiassist-Konto nach Ablauf der einmonatigen Kündigungsfrist auf Ende der jeweiligen

Rechnungsperiode gesperrt. Massgebend für den Kündigungszeitpunkt ist der Eingang der

Kündigungsbestätigung beim Provider.

15.5. Die sofortige Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt den Parteien

unbenommen. Ein wichtiger Grund zur sofortigen Auflösung dieses Vertrages liegt für den

Provider insbesondere dann vor,

  1. a) wenn der Kunde in Konkurs fällt oder die Konkurseröffnung mangels Aktiven

eingestellt wurde;

  1. b) wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis im

Ausmass von mindestens einem Monatsentgelt im Verzug ist und er unter Setzung

einer Nachfrist von zwei Wochen erfolglos gemahnt wurde;

  1. c) wenn der Kunde bei Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen schuldhaft

Rechtsvorschriften verletzt oder in Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder

Namensrechte Dritter eingreift;

  1. d) wenn der Kunde schwerwiegend gegen Pflichten gemäss vorliegenden AGB oder

weiteren vertraglichen Bestimmungen verstösst;

  1. e) bei Nutzung der vertriebenen Dienste zum Zwecke der Förderung krimineller,

gesetzwidriger und ethisch bedenklicher Handlungen durch den Kunden.

15.6. Im Falle des Todes des Inhabers eines Einzelunternehmens ist der Provider grundsätzlich zur

Herausgabe der Daten des Einzelunternehmens an berechtigte Personen (insbesondere

Familienangehörige, Treuhänder) berechtigt. Diese Herausgabe ist vom Nachweis eines

berechtigten Interesses (z.B. Nachfolgeplanung, Erbteilung etc.) abhängig. Weiter kann der

Provider nach Erbringung eines entsprechenden Nachweises einer berechtigten Person

Zugriff auf das Zertiassist-Konto des betroffenen Einzelunternehmens erteilen oder das Konto auf

eine solche Person (z.B. Erbe) übertragen. Steht die Berechtigung im Zweifel oder erheben

mehrere Parteien divergierende Ansprüche, kann der Provider die Datenherausgabe oder

weitere Schritte verweigern.

  1. Mitteilungen

16.1. Sämtliche Mitteilungen sind, sofern in diesem Vertrag oder von Gesetzes wegen nicht

zwingend eine strengere Form vorgesehen ist, schriftlich oder per E-Mail an die vom Kunden

im Zertiassist-Konto angegebenen bzw. auf der Website des Providers angegebenen

(E-Mail-)Adressen zu richten. Der Kunde ist verpflichtet, dem Provider Adressänderungen

(inkl. E-Mail) unverzüglich bekannt zu geben, respektive im Zertiassist-Konto anzupassen,

widrigenfalls Mitteilungen an der zuletzt bekannt gegebenen Adresse als rechtswirksam

zugegangen gelten.

  1. Datenschutz

17.1. Mit der Akzeptierung dieser AGB erklärt der Kunde gleichzeitig sein Einverständnis zur

Datenschutzerklärung (Anlage 1) sowie zum Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage 2) des

Providers jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Diese ist permanent auf der Website des

Providers aufgeschaltet. Der Kunde erklärt diese Dokumente zu kennen.

  1. Immaterialgüterrechte

18.1. Alle Immaterialgüterrechte an den SaaS-Dienstleistungen des Providers, insbesondere an

der Software Zertiassist sowie an der Website verbleiben im Eigentum des Providers.

  1. Geheimhaltungsverpflichtung

19.1. Der Provider verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und

Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere

Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, Stillschweigen zu bewahren und diese

Informationen ohne Ermächtigung des Kunden nicht an aussenstehende Dritte

weiterzugeben. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, sofern die Weitergabe von

Informationen nicht zur ordnungsgemässen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des

Providers erforderlich ist.


19.3. Der Kunde ermächtigt den Provider, den Kunden öffentlich als Referenz zu nennen und

Allgemeines über den vereinbarten Vertrag in geeigneter Weise für Marketing-, Public

Relations- und Vertriebszwecke zu nutzen. Allerdings wird der Provider den Kunden vor

Veröffentlichung kontaktieren, wobei der Kunde ausschliesslich aus wichtigen Gründen seine

Einwilligung widerrufen kann.

  1. Salvatorische Klausel

20.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden,

so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder

nichtige Bestimmung ist diesfalls durch eine neue, gesetzlich zulässige Bestimmung zu

ersetzen, die in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und Auswirkung der unwirksamen oder

nichtigen Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn eine

Vertragslücke offenbar wird.

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

21.1. Dieser Vertrag, einschliesslich der Fragen dessen Zustandekommen und Gültigkeit, unterliegt

Schweizer Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts sowie internationaler Abkommen.

21.2. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit

diesem Vertrag sowie in Bezug auf den Gegenstand dieses Vertrages, einschliesslich der

Fragen des Zustandekommens, der Gültigkeit, der Ungültigkeit, der Verbindlichkeit, der

Umsetzung, der Änderung oder Ergänzung, der Verletzung oder Beendigung dieses

Vertrages, ist am Sitz des Providers.

  1. Vorrang

22.1. Bei Widersprüchen zwischen der deutschen Version dieser AGB und ihrer Anlagen und einer

Version in einer anderen Sprache hat die deutsche Version Vorrang.

Letzte Version: November 2022

Accentoris AG

Auerstrasse 14

9442 Berneck

Schweiz

Anlage 1 Datenschutzerklärung

Anlage 2 Auftragsverarbeitungsvertrag