Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Accentoris AG
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Accentoris AG
(“Provider“) und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend “Kunde“). Durch Ausfüllen der
Anmeldemaske zur Registrierung und Bestellung eines Benutzerkontos (“Zertiassist-Konto”) auf der Website
des Providers anerkennt der Kunde vorbehaltlos die nachfolgenden Bestimmungen. Der Provider behält
sich das Recht vor, nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen der AGB vorzunehmen. Diese werden
zum Vertragsbestandteil, insofern der Kunde nicht innert 14 Tagen seit Kenntnisnahme widerspricht.
Die jeweils aktuelle Fassung wird auf der Website des Providers (https://www.Zertiassist.com/)
veröffentlicht.
- Vertragsgegenstand
1.1. Mit der Software und Plugin Zertiassist (nachfolgend “Zertiassist”) erbringt der Provider für seine Kunden
vorwiegend Software as a Service (“SaaS”)-Dienstleistungen über das Internet im Bereich
betriebswirtschaftlicher Software. Darüber hinaus erbringt der Provider weitere Leistungen
in unterschiedlichen Bereichen (nachfolgend insgesamt “Leistungen”). Für den jeweiligen
Leistungsumfang und die Konditionen wird auf die aktuelle Leistungsbeschreibung auf der
Website des Providers verwiesen. Gegenstand des Vertrages ist insbesondere:
- a) die Überlassung der Software Zertiassist zur Nutzung über das Internet;
- b) die Speicherung von Daten des Kunden (“Data-Hosting”);
- c) das Zurverfügungstellen von diversen Add-ons in Ergänzung zur Software Zertiassist. Die
Add-ons werden teilweise vom Provider selbst, teilweise von Dritten angeboten.
Die Add-ons können direkt im Zertiassist-Konto
bestellt, respektive eingerichtet werden.
- Softwareüberlassung
2.1. Der Provider stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die Software Zertiassist in der
jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung. Zu diesem
Zweck speichert der Provider die Software auf einem Server, der über das Internet für den
Kunden erreichbar ist.
2.2. Der Provider entwickelt die Software laufend weiter und wird diese durch regelmässige
Updates und Upgrades verbessern. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung auf der Website des Providers.
2.3. Der Provider überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit der Software und beseitigt nach
Massgabe der technischen Möglichkeiten Softwarefehler.
- Nutzungsrechte an der Software
3.1. Der Provider räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein,
die Software Zertiassist während der Dauer des Vertrages im Rahmen des jeweiligen
Leistungsumfangs bestimmungsgemäss zu nutzen.
3.2. Der Kunde darf die Software weder vervielfältigen noch bearbeiten, sofern dies nicht in der
aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website ausdrücklich erlaubt oder vom Provider
schriftlich genehmigt wurde. Verboten ist insbesondere die auch nur vorübergehende
Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (Festplatten, etc.) der vom
Kunden eingesetzten Hardware (Arbeitsspeicher ausgenommen).
3.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Software unberechtigten Dritten entgeltlich oder
unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Jede Form der Zurverfügungstellung der
Software an Dritte ist dem Kunden ausdrücklich untersagt, sofern dies nicht in der aktuellen
Leistungsbeschreibung auf der Website ausdrücklich erlaubt oder vom Provider schriftlich
genehmigt wurde.
3.4. Der Kunde verpflichtet sich, seine etwaigen Vertragsbeziehungen zu Dritten derart
auszugestalten, dass eine unrechtmässige Nutzung der Software durch Dritte wirksam
verhindert wird.
- Data-Hosting
4.1. Der Provider überlässt dem Kunden einen definierten Speicherplatz (siehe
Leistungsbeschreibung) auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. Sofern der
Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht ausreichen sollte, wird der Provider den
Kunden rechtzeitig informieren. Sofern der Kunde anschliessend nicht weiteren
Speicherplatz gegen Entgelt bestellt, werden Daten, welche den vorhandenen Speicherplatz
übersteigen, nicht mehr gespeichert.
4.2. Der Provider trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet im Rahmen
der technischen Möglichkeiten abrufbar sind.
4.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig,
entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
4.4. Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren
Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen
mit Dritten verstösst.
4.5. Der Provider trifft im Rahmen der technischen Möglichkeiten geeignete und zumutbare
Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die
Daten des Kunden. Zu diesem Zweck wird der Provider regelmässig Backups vornehmen, die
Daten des Kunden auf Viren überprüfen sowie Firewalls installieren.
4.6. Der Kunde bleibt in jedem Fall alleinberechtigter an den Daten und kann daher vom Provider
während der Laufzeit des Vertrages die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten
verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht des Providers besteht. Die Herausgabe der
Daten erfolgt durch Übersendung über ein Datennetz in dem durch den Provider
verwendeten Format. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die zur Nutzung der Daten
geeignete Software. Der Provider ist berechtigt, für die Herausgabe der Daten eine
Aufwandsentschädigung zu verlangen.
4.7. Nach Vertragsbeendigung ist der Kunde noch während eines Monats berechtigt, die
Herausgabe seiner Daten gemäss Ziff. 4.6. zu verlangen. Der Provider ist nicht verpflichtet,
Daten des Kunden über diesen Zeitraum hinaus bei sich zu speichern bzw. die Herausgabe
sicherzustellen. Sollte ein Kunde nach Ablauf der einmonatigen Frist die Herausgabe von
Daten verlangen und sind diese beim Provider noch vorhanden, so gibt der Provider die
Daten nach Bezahlung der hierfür tatsächlich anfallenden Kosten an den Kunden heraus.
- Subunternehmer
5.1. Der Provider kann zur Erfüllung der vertraglichen Leistung, insbesondere zur
Softwareprogrammierung, Subunternehmer/Dritte beiziehen. Im Falle des befugten
Beizuges steht der Provider für eine sorgfältige Instruktion der Beigezogenen ein.
5.2. Die Gewährleistung und Haftung für Subunternehmer/Dritte werden gemäss Kapitel 14
soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
- Zusammenarbeit mit Dritten
6.1. Der Kunde hat die Möglichkeit, einem Dritten, Zugriff auf sein
Zertiassist-Konto zu geben und damit den Datenaustausch zu gewährleisten. Der Kunde behält
dabei jederzeit die volle Kontrolle über die Zugriffsrechte des Dritten
auf seine Daten und kann den Zugriff jederzeit einschränken oder verweigern.
6.2. Zudem ermöglicht der Provider, dass der Dritte selbst als Kunde ein Zertiassist-Konto
eröffnet. In diesem Fall verwaltet der Dritte als Kunde die Zugriffsrechte und kann
diese gegenüber Dritten erteilen, respektive einschränken oder verweigern. Der Provider
behält sich allerdings das Recht vor, in begründeten Einzelfällen spezifische Daten an
berechtigte Drittpersonen herauszugeben.
6.3. Mit Erteilung von Zugriffsrechten an Dritte erklärt der Kunde ausdrücklich sein
Einverständnis, dass der Provider dem Zugriffsberechtigten sämtliche freigegebenen Daten
zur Verfügung stellen bzw. den Zugriff darauf erlauben darf. Für die Datenbearbeitung des
Zugriffsberechtigten (z.B. Treuhänder) übernimmt der Provider keine Verantwortung. Im
Übrigen wird auf Kapitel 3 der Datenschutzerklärung des Providers verweisen.
- App-Marketplace / Add-ons Dritter
7.1. Der Provider stellt eine Schnittstelle (“API”) zur Kommunikation mit Software von
Drittanbietern zur Verfügung. Der Kunde hat dadurch die Möglichkeit, über die Software
Zertiassist hinaus verschiedene Zusatzpakete respektive Angebote von Drittanbietern
(“Add-ons”) zu integrieren. Darüber hinaus kann der Kunde weiteren Drittanbietern die
Berechtigung zur Benützung der Schnittstelle zu seinem Zertiassist-Account erteilen. Sofern nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, kommt ein Vertragsverhältnis über die Nutzung
der Add-ons Dritter ausschliesslich zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter zustande.
7.2. Sofern für die Nutzung eines Add-ons Zugriffsrechte erforderlich sind, erklärt sich der Kunde
mit Bestellung respektive Integrierung des Add-ons ausdrücklich einverstanden, sämtliche
hierfür notwendigen Zugriffsrechte zu gewähren. Der Provider ist sodann berechtigt,
sämtliche für die Nutzung des Add-ons notwendigen Daten des Kunden zur Verfügung zu
stellen bzw. den Zugriff darauf zu erlauben. Der Kunde behält dabei jederzeit die volle
Kontrolle über die Zugriffsrechte des Drittanbieters auf seine Daten und kann den Zugriff
jederzeit einschränken oder verweigern. Der Kunde ist damit einverstanden, dass der
Provider oder der Drittanbieter bei der Nutzung von weiteren Add-ons Daten mit diesem
Drittanbieter austauscht.
7.3. Jegliche Gewährleistung sowie Haftung werden gemäss Ziff. 14.7 ausdrücklich
ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt der Provider für die Datenbearbeitung des
Drittanbieters keine Verantwortung.
7.4. Unbesehen von anderslautenden Zusicherungen hat der Provider in jedem Fall das Recht,
den Zugriff auf die API des Providers für einzelne oder sämtliche Kunden aus wichtigem
Grund jederzeit teilweise oder ganz einzuschränken. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere
vor, wenn zum Schaden des Providers über die Schnittstelle Daten migriert werden oder die
Infrastruktur über Anfragen über diese Schnittstelle zu stark belastet wird.
7.5. Der Kunde erklärt mit der Bestellung des Add-ons sein Einverständnis zu den AGB sowie der
Datenschutzerklärung des jeweiligen Drittanbieters. Im Übrigen wird auf Kapitel 3 der
Datenschutzerklärung des Providers verwiesen.
- Beratungsdienstleistungen von Drittanbietern
8.1. Der Provider bietet seinen Kunden Beratungsdienstleistungen von Drittanbietern an. Die
Kunden sind gemäss aktuellem Leistungsbeschrieb auf der Website des Providers zum Bezug
von Beratungsdienstleistungen von Drittanbietern berechtigt. Die
Beratungsdienstleistungen können insbesondere aber nicht ausschliesslich auf Basis von
Versicherungsverträgen zwischen dem Provider und den Drittanbietern angeboten werden.
8.2. Damit der Drittanbieter die Berechtigung des Kunden überprüfen kann und über die nötigen
Kontaktangaben verfügt, werden die folgenden Daten an den Drittanbieter übermittelt:
- a) Name / Firma des Unternehmens;
- b) Adresse (Strasse, PLZ, Ort, Adresszusätze);
- c) abgeschlossene Verträge zwischen dem Provider und dem Kunden;
- d) Telefonnummer(n);
- e) E-Mail-Adresse(n).
8.3. Die Kunden müssen auf Nachfrage gegenüber dem Drittanbieter ihre Berechtigung zum
Bezug der Beratungsdienstleistungen jederzeit nachweisen können. Die Kunden sind dafür
verantwortlich, den Zugang zu den Beratungsdienstleistungen ausschliesslich berechtigten
Mitarbeitern zu gewähren (z.B. durch Bekanntgabe der Telefonnummer des Drittanbieters).
8.4. Der Kunde bezieht die jeweiligen Beratungsdienstleistungen gemäss vorliegendem Kapitel
ausschliesslich von dem Drittanbieter. Sämtliche Leistungsansprüche des Kunden bestehen
entsprechend ausschliesslich gegenüber dem Drittanbieter. Insbesondere besteht zwischen
dem Provider und dem Kunden zu keinem Zeitpunkt ein Beratungs- oder
Versicherungsvertrag.
8.5. Der Provider behält sich vor, die Beratungsdienstleistungen aus wichtigen Gründen jederzeit
für einzelne Kunden einzuschränken oder zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt
insbesondere bei querulatorischer oder übermässiger Nutzung des Angebots vor.
8.6. Die Kunden erklären mit Akzeptierung der vorliegenden AGB gleichzeitig ihr Einverständnis
zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie zur Datenschutzerklärung des jeweiligen
Drittanbieters.
- Support
10.1. Der Provider wird Anfragen (per E-Mail oder telefonisch) des Kunden zur Software Zertiassist und
weiteren Leistungen des Providers innerhalb der auf der Website des Providers
veröffentlichten Geschäftszeiten so rasch wie möglich nach Eingang der jeweiligen Frage
telefonisch oder schriftlich beantworten. Davon ausgenommen ist der Support für Software
und Dienstleistungen von Drittanbietern (z.B. Add-ons).
- Beeinträchtigung der Erreichbarkeit
11.1. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen
SaaS-Dienstleistungen des Providers sowie Massnahmen, die der Feststellung und Behebung
von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung
oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen
geboten ist.
11.2. Die Überwachung der Grundfunktionen sowie die Wartung der Software Zertiassist erfolgt
regelmässig. Bei schweren Fehlern (d.h. die Nutzung der Software Zertiassist ist nicht mehr
möglich bzw. erheblich eingeschränkt) erfolgt die Wartung in der Regel binnen 4 Stunden ab
Kenntnis oder Verständigung durch den Kunden. Der Provider wird den Kunden über die
Wartungsarbeiten rechtzeitig verständigen und diese schnellstmöglich durchführen. Der
Provider bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Software Zertiassist.
11.3. Leistungen von Drittanbietern sind vom vorliegenden Kapitel ausgenommen. Der Provider
kann insbesondere für Add-Ons, welche in der Verantwortung von Dritten liegen, keine
Verfügbarkeit gewährleisten.
- Pflichten des Kunden
12.1. Der Kunde verpflichtet sich, die SaaS-Dienstleistungen ausschliesslich zum
vertragsgemässen Zweck zu nutzen. Er trägt die alleinige Verantwortung für die Inhalte,
welche er sowie die von ihm eingerichteten Nutzer unter Verwendung der
SaaS-Dienstleistungen erstellen, übermitteln oder verwenden. Der Kunde ist für die
notwendigen Systemvoraussetzungen (insbesondere Hard- und Software) zur Nutzung der
Software Zertiassist verantwortlich. Der Kunde ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur
Nutzung der SaaS-Dienstleistungen erforderlichen Daten und Informationen – unbeschadet
der Verpflichtung des Providers zur Datensicherung – verantwortlich.
12.2. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder
sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik
entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
12.3. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software durch geeignete
Vorkehrungen zu verhindern. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mitarbeiter über die
bestehenden Immaterialgüterrechte zu instruieren und deren Einhaltung zu gewährleisten.
Insbesondere wird der Kunde seine Mitarbeiter anweisen, keine Vervielfältigungen der
Software anzufertigen bzw. Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben.
12.4. Der Kunde muss bei erstmaliger Nutzung der SaaS-Dienstleistungen selbst eine “User ID”
inkl. Passwort generieren, welche für den Zugang zum Zertiassist-Konto erforderlich ist. Der
Kunde ist verpflichtet, seine “User ID” inkl. Passwort geheim zu halten und Dritten
gegenüber nicht zugänglich zu machen. Der Kunde hat den Provider unverzüglich von jeder
unbefugten Verwendung oder anderweitigen Angriffen auf die Sicherheit zu unterrichten. In
solchen Fällen wird der Provider die “User ID” inkl. Passwort des Kunden zurücksetzen.
12.5. Der Kunde hat alle Massnahmen zu treffen, die nach pflichtgemässem Ermessen für die
Wahrung oder Verbesserung der Sicherheit der Daten, der Software und der
Netzwerkverbindungen erforderlich sind. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, sein
Passwort regelmässig, zumindest jedoch alle sechzig (60) Tage zu ändern.
12.6. Der Kunde ist verpflichtet, seine Angaben in seinem Zertiassist-Konto, insbesondere die
hinterlegten Personalien wie Wohn-/Domiziladresse, E-Mail-Adresse für Mitteilungen und
Rechnungszustellungen sowie Telefonnummer(n), stets (tages-)aktuell zu halten.
12.7. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde selbst für die Sicherung seiner
Daten verantwortlich. Der Provider ist berechtigt, sämtliche Daten einen Monat nach
Vertragsbeendigung unwiderruflich zu löschen.
12.8. Verletzt der Kunde irgendwelche Pflichten gemäss vorliegenden AGB oder weiteren
vertraglichen Bestimmungen, ist der Provider ermächtigt, das Zertiassist-Konto und damit der
Zugang zu sämtlichen Leistungen des Providers vorübergehend oder dauerhaft
einzuschränken oder zu sperren.
- Entgelt
13.1. Der Kunde verpflichtet sich, an den Provider für die bestellten Leistungen das gemäss seinem
Abo / entsprechender Leistungsbeschreibung vereinbarte Entgelt zzgl. MwSt. zu bezahlen.
13.2. Das Entgelt ist, sofern nicht schriftlich abweichend vereinbart, jeweils im Voraus zu bezahlen.
13.3. Der Provider wird dem Kunden eine Rechnung über das vertraglich geschuldete Entgelt an
die bei der Rechnungsadresse hinterlegte E-Mail-Adresse zustellen.
13.4. Der Provider ist dazu berechtigt, jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Kunden eine
Anpassung der Entgelte und/oder Leistungsinhalte vorzunehmen. Gründe für eine solche
Leistungsänderung sind insbesondere der technische Fortschritt und die Weiterentwicklung
der Software. Will der Kunde den Vertrag nicht zu den geänderten Tarifen fortführen und
stellen die Änderungen eine Verschlechterung der Konditionen aus Kundensicht dar, ist er
zur ausserordentlichen Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen zum Änderungszeitpunkt
berechtigt.
13.5. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist der Provider berechtigt, das Zertiassist-Konto und damit der
Zugang zu sämtlichen Leistungen des Providers vorübergehend zu sperren. In diesem Fall
bleibt das vereinbarte Entgelt auch während der Sperrung vollumfänglich geschuldet. Der
Zugang wird nach Bezahlung der ausstehenden Rechnungen wieder freigeschaltet. Ziff. 15.5
bleibt vorbehalten.
- Gewährleistung / Haftung
14.1. Der Provider leistet für die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der
SaaS-Dienstleistungen Gewähr gemäss den Bestimmungen in diesen AGB.
14.2. Der Kunde verpflichtet sich, den Provider von allen Ansprüchen Dritter, die auf den von ihm
gespeicherten Daten beruhen, freizustellen und dem Provider sämtliche Kosten zu ersetzen,
die diesem wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen.
14.3. Der Provider ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete
Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter
verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine
Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige
Dritte den Provider davon in Kenntnis setzen. Der Provider hat den Kunden von der
Entfernung und dem Grund dafür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben,
sobald der Verdacht vollumfänglich entkräftet ist.
14.4. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen schliesst der Provider jegliche Haftung
gegenüber dem Kunden (oder jedem Dritten) insbesondere für die Erfüllung seiner
vertraglichen und ausservertraglichen Pflichten sowie für den Verlust von Daten aus
(einschliesslich für Fahrlässigkeit). Dieser Haftungsausschluss gilt auch für den Schaden, der
direkt oder indirekt durch die Nutzung der Software Zertiassist entsteht.
14.5. Hat der Provider zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Hilfspersonen
beigezogen, so steht er für eine sorgfältige Instruktion der Beigezogenen ein. Im Übrigen
werden Gewährleistung sowie Haftung soweit gesetzlich zulässig vollumfänglich
ausgeschlossen. Dieser Gewährleistungs- und Haftungsausschluss gilt insbesondere auch für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
14.6. In allen Fällen, unabhängig von der Haftungsgrundlage, ist die Haftung des Providers auf den
Betrag der monatlichen Lizenzgebühr in den letzten zwölf Monaten vor Entstehung des
Schadens beschränkt.
14.7. Die Gewährleistung für die Funktions- und Betriebsbereitschaft sowie die Haftung in Bezug
auf Software und Dienstleistungen von Drittanbietern (insbesondere Add-ons,
Beratungsdienstleistungen, Banken-Schnittstellen) wird soweit gesetzlich zulässig
vollumfänglich ausgeschlossen.
- Vertragsdauer
15.1. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Registrierung und Bestellung durch den Kunden.
15.2. Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Folglich wird das jeweilige
Abonnement (Monatsabo, Jahresabo, etc.) automatisch um eine weitere Rechnungsperiode
verlängert, solange das Vertragsverhältnis nicht gemäss vorliegenden Kapitel gekündigt
wurde.
15.3. Die Parteien sind berechtigt, unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist per Ende
der laufenden Rechnungsperiode des jeweiligen Abonnements (Monatsabo, Jahresabo, etc.)
das Vertragsverhältnis zu kündigen. Anderslautende Vereinbarungen betreffend
Kündigungsfristen bleiben vorbehalten (insbesondere im Rahmen von Spezialaktionen).
15.4. Form der Kündigung: Die Kündigung muss online im Zertiassist-Konto des Kunden erfolgen. Im
Anschluss an die Kündigung erhält der Kunde vom Provider eine E-Mail mit einem
Bestätigungs-Link. Wenn diese Bestätigung beim Provider eingegangen ist, wird das
Zertiassist-Konto nach Ablauf der einmonatigen Kündigungsfrist auf Ende der jeweiligen
Rechnungsperiode gesperrt. Massgebend für den Kündigungszeitpunkt ist der Eingang der
Kündigungsbestätigung beim Provider.
15.5. Die sofortige Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt den Parteien
unbenommen. Ein wichtiger Grund zur sofortigen Auflösung dieses Vertrages liegt für den
Provider insbesondere dann vor,
- a) wenn der Kunde in Konkurs fällt oder die Konkurseröffnung mangels Aktiven
eingestellt wurde;
- b) wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis im
Ausmass von mindestens einem Monatsentgelt im Verzug ist und er unter Setzung
einer Nachfrist von zwei Wochen erfolglos gemahnt wurde;
- c) wenn der Kunde bei Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen schuldhaft
Rechtsvorschriften verletzt oder in Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder
Namensrechte Dritter eingreift;
- d) wenn der Kunde schwerwiegend gegen Pflichten gemäss vorliegenden AGB oder
weiteren vertraglichen Bestimmungen verstösst;
- e) bei Nutzung der vertriebenen Dienste zum Zwecke der Förderung krimineller,
gesetzwidriger und ethisch bedenklicher Handlungen durch den Kunden.
15.6. Im Falle des Todes des Inhabers eines Einzelunternehmens ist der Provider grundsätzlich zur
Herausgabe der Daten des Einzelunternehmens an berechtigte Personen (insbesondere
Familienangehörige, Treuhänder) berechtigt. Diese Herausgabe ist vom Nachweis eines
berechtigten Interesses (z.B. Nachfolgeplanung, Erbteilung etc.) abhängig. Weiter kann der
Provider nach Erbringung eines entsprechenden Nachweises einer berechtigten Person
Zugriff auf das Zertiassist-Konto des betroffenen Einzelunternehmens erteilen oder das Konto auf
eine solche Person (z.B. Erbe) übertragen. Steht die Berechtigung im Zweifel oder erheben
mehrere Parteien divergierende Ansprüche, kann der Provider die Datenherausgabe oder
weitere Schritte verweigern.
- Mitteilungen
16.1. Sämtliche Mitteilungen sind, sofern in diesem Vertrag oder von Gesetzes wegen nicht
zwingend eine strengere Form vorgesehen ist, schriftlich oder per E-Mail an die vom Kunden
im Zertiassist-Konto angegebenen bzw. auf der Website des Providers angegebenen
(E-Mail-)Adressen zu richten. Der Kunde ist verpflichtet, dem Provider Adressänderungen
(inkl. E-Mail) unverzüglich bekannt zu geben, respektive im Zertiassist-Konto anzupassen,
widrigenfalls Mitteilungen an der zuletzt bekannt gegebenen Adresse als rechtswirksam
zugegangen gelten.
- Datenschutz
17.1. Mit der Akzeptierung dieser AGB erklärt der Kunde gleichzeitig sein Einverständnis zur
Datenschutzerklärung (Anlage 1) sowie zum Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage 2) des
Providers jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Diese ist permanent auf der Website des
Providers aufgeschaltet. Der Kunde erklärt diese Dokumente zu kennen.
- Immaterialgüterrechte
18.1. Alle Immaterialgüterrechte an den SaaS-Dienstleistungen des Providers, insbesondere an
der Software Zertiassist sowie an der Website verbleiben im Eigentum des Providers.
- Geheimhaltungsverpflichtung
19.1. Der Provider verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und
Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere
Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, Stillschweigen zu bewahren und diese
Informationen ohne Ermächtigung des Kunden nicht an aussenstehende Dritte
weiterzugeben. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, sofern die Weitergabe von
Informationen nicht zur ordnungsgemässen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des
Providers erforderlich ist.
19.3. Der Kunde ermächtigt den Provider, den Kunden öffentlich als Referenz zu nennen und
Allgemeines über den vereinbarten Vertrag in geeigneter Weise für Marketing-, Public
Relations- und Vertriebszwecke zu nutzen. Allerdings wird der Provider den Kunden vor
Veröffentlichung kontaktieren, wobei der Kunde ausschliesslich aus wichtigen Gründen seine
Einwilligung widerrufen kann.
- Salvatorische Klausel
20.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden,
so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder
nichtige Bestimmung ist diesfalls durch eine neue, gesetzlich zulässige Bestimmung zu
ersetzen, die in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und Auswirkung der unwirksamen oder
nichtigen Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn eine
Vertragslücke offenbar wird.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
21.1. Dieser Vertrag, einschliesslich der Fragen dessen Zustandekommen und Gültigkeit, unterliegt
Schweizer Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts sowie internationaler Abkommen.
21.2. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit
diesem Vertrag sowie in Bezug auf den Gegenstand dieses Vertrages, einschliesslich der
Fragen des Zustandekommens, der Gültigkeit, der Ungültigkeit, der Verbindlichkeit, der
Umsetzung, der Änderung oder Ergänzung, der Verletzung oder Beendigung dieses
Vertrages, ist am Sitz des Providers.
- Vorrang
22.1. Bei Widersprüchen zwischen der deutschen Version dieser AGB und ihrer Anlagen und einer
Version in einer anderen Sprache hat die deutsche Version Vorrang.
Letzte Version: November 2022
Accentoris AG
Auerstrasse 14
9442 Berneck
Schweiz
Anlage 1 Datenschutzerklärung
Anlage 2 Auftragsverarbeitungsvertrag