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Auftragsverarbeitungsvertrag

Auftragsverarbeitungsvertrag

Accentoris AG

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (nachfolgend “AVV”) konkretisiert die Verpflichtungen betreffend

Datenschutz, welche sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen der Accentoris AG (nachfolgend “Provider”)

und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend “Auftraggeber”) ergeben. Grundlage für das

Vertragsverhältnis der Parteien bilden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) und

die Datenschutzerklärung (nachfolgend “DSE”) und diese sind somit integrierender Bestandteil des AVV.

Der AVV findet Anwendung auf alle Tätigkeiten, die sich aus dem Vertragsverhältnis der Parteien

ergeben und bei denen Mitarbeitende des Providers oder durch den Provider beauftrage Dritte

personenbezogene Daten (nachfolgend “Daten”) des Auftraggebers verarbeiten. Für sämtliche

anfallende Datenschutzfragen kann der Auftraggeber den Datenschutzbeauftragen des Providers über

datenschutz@Zertiassist.com erreichen.

  1. Gegenstand, Dauer und Spezifizierung der Auftragsverarbeitung

1.1. Gegenstand und Dauer des Auftrags sowie Art und Zweck der Verarbeitung ergeben sich

grundsätzlich aus den AGB, sofern sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nicht

darüberhinausgehende Verpflichtungen ergeben.

1.2. Im Anhang A zum AVV werden Gegenstand, Art und Zweck der Auftragsverarbeitung

spezifiziert.

  1. Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit

2.1. Der Provider verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers. Dies

umfasst Tätigkeiten, die in den AGB, der DSE, im Anhang A des AVV und in der aktuellen

Leistungsbeschreibung auf der Website des Providers konkretisiert sind.

2.2. Der Auftraggeber ist im Rahmen des Vertragsverhältnisses für die Einhaltung der

gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die Rechtmässigkeit

der Datenweitergabe an den Provider sowie für die Rechtmässigkeit der Datenverarbeitung

allein verantwortlich.

2.3. Durch Ausfüllen der Anmeldemaske zur Registrierung und Bestellung eines Benutzerkontos

(“Zertiassist-Konto”) auf der Website des Providers erteilt der Auftraggeber dem Provider die

entsprechende Weisung zur Datenverarbeitung. Der Auftraggeber kann seine Weisungen in

seinem Zertiassist-Konto oder durch Mitteilung an den Provider ergänzen, ändern oder

zurückziehen. Weisungen, die in den AGB nicht vorgesehen sind, werden als Antrag auf

Leistungsänderung behandelt. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich oder durch

entsprechende Vornahme im Zertiassist-Konto durch den Auftraggeber nachzuholen.

  1. Pflichten des Providers

3.1. Der Provider verarbeitet Daten von betroffenen Personen nur im Rahmen des

Vertragsverhältnisses gemäss den AGB, der DSE und dem vorliegenden AVV; ausser es liegt

ein gesetzlich geregelter Ausnahmefall vor.

3.2. Der Provider gestaltet in seinem Verantwortungsbereich die innerbetriebliche Organisation

so aus, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Er trifft

technische und organisatorische Massnahmen zum angemessenen Schutz der Daten des

Auftraggebers, die den jeweiligen gesetzlichen Anforderungen genügen. Insbesondere

stellen diese die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und

Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sicher. Dem Auftraggeber sind

diese technischen und organisatorischen Massnahmen bekannt und er trägt die

Verantwortung dafür, dass diese für die Risiken der zu verarbeitenden Daten ein

angemessenes Schutzniveau bieten.

3.3. Der Provider unterstützt soweit vereinbart den Auftraggeber im Rahmen seiner

Möglichkeiten bei der Erfüllung der datenschutzrechtlichen Anfragen und Ansprüche

betroffener Personen sowie bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Pflichten. Der

Provider ist gemäss AGB berechtigt, hierfür eine Aufwandsentschädigung zu verlangen.

3.4. Die mit der Verarbeitung der Daten des Auftraggebers befassten Mitarbeitenden sowie

weitere für den Provider tätige Dritte verarbeiten die Daten ausschliesslich im Rahmen des

Vertragsverhältnisses gemäss den AGB, der DSE und dem vorliegenden AVV und sind zur

Geheimhaltung verpflichtet.

3.5. Sofern dem Provider Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt werden,

trifft er die zumutbaren Massnahmen zur Sicherung der Daten und zur Minderung möglicher

nachteiliger Folgen der betroffenen Personen. Ausserdem hält der Provider die geltenden

gesetzlichen Bestimmungen betreffend Meldung von Verletzungen des Datenschutzes

vollumfänglich ein.

3.7. Der Provider hält die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vollumfänglich ein

und überprüft die Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Massnahmen zur

Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung regelmässig.

3.8. Der Provider bearbeitet und speichert personenbezogene Daten, solange das

Vertragsverhältnis zwischen dem Provider und dem Auftraggeber besteht. Der Provider

berichtigt oder löscht die vertragsgegenständlichen Daten, wenn der Auftraggeber dies

anweist und dies vom Weisungsrahmen umfasst ist. Davon ausgenommen sind Daten, welche

für die Weiterbearbeitung aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder für zwingende interne

Zwecke erforderlich sind. Die Herausgabe der Daten und die entsprechende Vergütung ist in

den AGB geregelt.

  1. Pflichten des Auftraggebers

4.1. Der Auftraggeber hat den Provider unverzüglich und vollständig schriftlich oder über das

Zertiassist-Konto zu informieren, wenn er in den Auftragsergebnissen Fehler oder

Unregelmässigkeiten bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen feststellt.

4.2. Der Auftraggeber nennt dem Provider den Ansprechpartner für im Rahmen des

Vertragsverhältnisses anfallende Datenschutzfragen, sofern dieser von der genannten

Ansprechperson abweicht.

4.3. Der Kunde erklärt, dass er die alleinige Verantwortung trägt für die Information der von der

Datenverarbeitung betroffenen Personen betreffend der möglichen Datenspeicherung,

-nutzung, -bearbeitung und -weitergabe durch den Provider gemäss den Bestimmungen in

den AGB, der DSE und diesem AVV. Sollten einzelne betroffene Personen mit der

vorgesehenen Datenbearbeitung nicht einverstanden sein, ist der Auftraggeber

verantwortlich die jeweiligen Daten in seinem Zertiassist-Konto entsprechend zu löschen.

  1. Anfragen betroffener Personen

5.1. Wendet sich eine betroffene Person mit Forderungen zur Berichtigung, Löschung oder

Auskunft an den Provider, wird der Provider die betroffene Person an den Auftraggeber

verweisen, sofern eine Zuordnung an den Auftraggeber nach Angaben der betroffenen

Person möglich ist. Der Provider leitet den Antrag der betroffenen Person innert

angemessener Frist an den Auftraggeber weiter. Der Provider kann den Auftraggeber bei

datenschutzrechtlichen Ansprüchen einer betroffenen Person im Rahmen seiner

Möglichkeiten unterstützen. Der Provider ist in diesem Fall berechtigt, eine

Aufwandsentschädigung zu verlangen. Der Provider haftet nicht, wenn das Ersuchen der

betroffenen Person vom Auftraggeber nicht, nicht richtig oder nicht fristgerecht beantwortet

wird.

  1. Nachweismöglichkeiten

6.1. Der Provider weist dem Auftraggeber die Einhaltung der in dieser Anlage niedergelegten

Pflichten mit geeigneten Mitteln nach. Dies erfolgt durch einen Selbstaudit und/oder

ISO-Zertifizierung.

6.2. Sollten im Einzelfall Inspektionen durch den Auftraggeber oder einen von diesem

beauftragten Prüfer erforderlich sein (z.B. aufgrund Unterstellung DSGVO), werden diese zu

den üblichen Geschäftszeiten ohne Störung des Betriebsablaufs nach Anmeldung unter

Berücksichtigung einer angemessenen Vorlaufzeit durchgeführt. Der Provider darf diese von

der vorherigen Anmeldung mit angemessener Vorlaufzeit und von der Unterzeichnung einer

Verschwiegenheitserklärung hinsichtlich der Daten anderer Kunden und der eingerichteten

technischen und organisatorischen Massnahmen abhängig machen. Sollte der durch den

Auftraggeber beauftragte Prüfer in einem Wettbewerbsverhältnis zu dem Provider stehen,

kann der Provider diesen ablehnen und eine neutrale Person vorschlagen. Allfällige mit der

Prüfung verbundene Kosten kann der Provider dem Auftraggeber in Rechnung stellen,

insbesondere wenn keine Unregelmässigkeiten festgestellt werden konnten.

6.3. Sollte eine Datenschutzaufsichtsbehörde oder eine sonstige hoheitliche Aufsichtsbehörde

des Auftraggebers eine Inspektion vornehmen, gilt grundsätzlich Ziffer 6.2 entsprechend.

Eine Unterzeichnung einer Verschwiegenheitsverpflichtung ist nicht erforderlich, wenn diese

Aufsichtsbehörde einer berufsrechtlichen oder gesetzlichen Verschwiegenheit unterliegt, bei

der ein Verstoss nach dem Strafgesetzbuch strafbewehrt ist.

  1. Subunternehmer (weitere Auftragsverarbeiter)

7.1. Der Provider kann zur Erfüllung der vertraglichen Leistung Subunternehmer beiziehen. Die

Beauftragung von Subunternehmern als Auftragsverarbeiter durch den Provider ist zulässig,

soweit diese im Umfang des Unterauftrags ihrerseits die Anforderungen des vorliegenden

AVV erfüllen. Der Provider trifft mit den Subunternehmern im erforderlichen Umfang

Vereinbarungen, um angemessene Datenschutz- und Informationssicherheitsmassnahmen

zu gewährleisten. Subunternehmer, welche keinen Zugriff auf Kundendaten haben bzw. keine

Verarbeitung von personenbezogenen Daten als Auftragsverarbeiter vornehmen, sind von

diesem Kapitel ausgenommen. Eine Liste der aktuellen Subunternehmer im Sinne eines

Auftragsverarbeiters (nachfolgend einfachheitshalber nur “Subunternehmer“) kann bei Bedarf verlangt werden.

7.2. Der Auftraggeber stimmt zu, dass der Provider die auf der Website des Providers genannten

Subunternehmer hinzuzieht. Vor Hinzuziehung weiterer Subunternehmer informiert der

Provider den Auftraggeber durch Aktualisierung seiner Website. Die Übersicht auf der

Website ist jeweils mindestens 14 Tage vor Hinzuziehung zu aktualisieren. Der Auftraggeber

wird regelmässig die Übersicht einsehen. Der Auftraggeber kann der Änderung innert 14

Tagen seit Kenntnisnahme aus wichtigem Grund widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch

innerhalb der Frist gilt die Zustimmung zur Änderung als gegeben. Liegt ein wichtiger

datenschutzrechtlicher Grund vor, und sofern eine einvernehmliche Lösungsfindung

zwischen den Parteien nicht möglich ist, wird dem Provider ein Sonderkündigungsrecht

eingeräumt.

  1. Informationspflichten

8.1. Sollten die Daten des Auftraggebers beim Provider durch Pfändung oder Beschlagnahme,

durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder

Massnahmen Dritter gefährdet werden, so hat der Provider den Auftraggeber unverzüglich

darüber zu informieren. Der Provider wird alle in diesem Zusammenhang Verantwortlichen

unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit und das Eigentum an den Daten

ausschliesslich beim Auftraggeber liegen.

  1. Haftung

9.1. Die Haftung richtet sich nach den entsprechenden Bestimmungen in den AGB.

  1. Sonstiges

10.1. Im Übrigen gelten die Bestimmungen in den AGB und DSE. Bei etwaigen Widersprüchen

zwischen dem AVV und den AGB gehen die Bestimmungen in den AGB vor. Sollten einzelne

Teile des AVV unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der AGB und der übrigen

Bestimmungen des AVV nicht.

Anhang A und B sind wesentlicher Bestandteil des AVV.

Letzte Version: November 2022

Accentoris AG

Auerstrasse 14

9442 Berneck

 

 

 

 

Anhang A Gegenstand, Art und Zweck

 

 

 

 

 

 

Anhang A – Gegenstand, Art und Zweck

Gegenstand des

Auftrags:

Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Auftraggebers im

Rahmen seiner Nutzung der Leistungen des Providers als Software as a

Service.

Art und Zweck der

vorgesehenen

Verarbeitung von

Daten:

Die vom Auftraggeber verarbeiteten personenbezogenen Daten werden

an den Provider im Rahmen der Software as a Service Leistungen

übertragen. Der Provider verarbeitet diese Daten ausschliesslich gemäss

den AGB und dem entsprechenden Leistungsbeschrieb auf der Website

des Providers

personenbezogenen

Daten:

Die Datenarten hängen von den durch den Auftraggeber übermittelten

Daten ab. Diese sind insbesondere (abhängig vom Auftrag):

  • Personenstammdaten (Name, Geburtsdatum, Anschrift,

Arbeitgeber) einschliesslich Kontaktdaten (z.B. Telefon, E-Mail)

  • Vertragsdaten, einschliesslich Abrechnung und Zahlungsdaten
  • Historie der Vertragsdaten

Kategorien

betroffener Personen:

Die Kategorien der betroffenen Personen hängen von den durch den

Auftraggeber übermittelten Daten ab. Diese sind insbesondere (abhängig

vom Auftrag):

  • Mitarbeiter (einschliesslich Bewerber und ehemaligen

Mitarbeitern) des Auftraggebers

  • Kunden des Auftraggebers
  • Interessenten des Auftraggebers
  • Dienstleister des Auftraggebers
  • Kontaktdaten zu Ansprechpartnern

Löschung, Sperrung

und Berichtigung von

Daten:

Anfragen zur Löschung, Sperrung und Berichtigung sind an den

Auftraggeber zu richten; im Übrigen gelten die Regelungen in den AGB, in

der DSE und dem vorliegenden AVV.